ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Grundlage der vertraglichen Leistungen der PS2G
GmbH sind die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
1. Umfang der Schadensanalyse und Arbeiten
1.1. Schadensanalyse am betroffenen Bauteil
Die Schadensanalyse beinhaltet ein Analysegespräch, die
Inaugenscheinnahme sowie messtechnische Prüfung des
vom Auftraggeber im Termin mitgeteilten und
angezeigten Feuchteschadens an dem betroffenen Bauteil
bzw. in dem betroffenen Raum mittels
Feuchtigkeitsmessgeräten. Die Schadensanalyse
beinhaltet deshalb nicht, dass weitere Bauteile und
Räume besichtigt sowie analysiert werden. Ebenso
gehören hierzu beispielhaft weder Bauteilöffnungen, noch
Leckage- ortungen, Salzanalysen. Es kann daher nicht
ausgeschlossen werden, dass Feuchtigkeit an anderen
nicht untersuchten Bauteilen oder in anderen Räumen
vorhanden ist. Auf Grundlage der gewonnenen
Erkenntnisse in dem Analysetermin unterbreitet die PS2G
GmbH dem Auftraggeber ein Angebot zur sichtlichen
Verbesserung dieses konkreten Feuchteschadens und
dessen augenscheinlich sowie messtechnisch ermittelte
Ursache an der betroffenen Stelle. Die PS2G GmbH
schuldet im Rahmen der Schadensanalyse allein die
sichtliche Verbesserung des mitgeteilten und analysierten
konkreten Feuchteschadens an dem betroffenen Bauteil
bzw. in dem betroffenen Raum.
1.2 Schäden an anderen Bauteilen
Eine Analyse an bzw. in weiteren Bauteilen und Räumen,
bis hin zur Untersuchung des gesamten Gebäudes, bietet
die PS2G GmbH dem Auftraggeber jederzeit gerne
gesondert an.
1.3 Umfang der Arbeiten
Die PS2G GmbH wird die beauftragten Arbeiten
gewissenhaft, fachgerecht und auf Grundlage der
anerkannten Regeln der Technik – soweit nichts anderes
vereinbart worden ist – erbringen.
2. Zusatzarbeiten, zusätzliche Geräte
Erforderliche Zusatz-, Mehrarbeiten und Geräte werden
nach effektivem Material- und Arbeitsaufwand auf der
Grundlage vorheriger Absprachen in Rechnung gestellt.
Die Verwendung zusätzlicher erforderlicher
Gerätschaften, wie z.B. Kräne, Bagger, Pumpen,
Dachaufzüge, Gerste, Container sowie Einrichtungen zum
Zwecke der Verkehrssicherung und die Schuttabfuhr
werden auf der Grundlage gesonderter Absprachen
separat in Rechnung gestellt.
3. Strom-, und Wasserkosten
Die Kosten für den Strom-, bzw. Wasseranschluss und -
verbrauch trägt der Auftraggeber.
4. Abnahme
Vom der PS2G GmbH durchgeführte Arbeiten werden
entsprechend des § 640 BGB abgenommen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Fälligkeit der Rechnung
Der Rechnungsbetrag ist nach Fertigstellung und
Abnahme der Arbeiten sowie Rechnungslegung ohne
jeden Abzug sofort zahlbar.
5.2 Abschlagszahlungen
Beträgt – sofern keine andere Regelung getroffen worden
ist – die Auftragssumme mehr als 5.000,00 Euro, hat die
PS2G GmbH einen Anspruch auf Abschlagszahlungen wie
folgt:
• 1/3 der Auftragssumme nach Arbeitsbeginn
• 1/3 bei halber Fertigstellung
• Restzahlung bei Fertigstellung, Abnahme und
Rechnungsvorlage ohne Abzug
5.3 Änderung des Mehrwertsteuersatzes
Sofern sich der Mehrwertsteuersatz bis zur Fertigstellung
der Werkleistungen ändern sollte, werden die zum
Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Sätze in Rechnung
gestellt.
6. Gewährleistung, Rechte des Auftraggebers bei
Mängeln
6.1 Gewährleistungsfrist
Die PS2G GmbH gibt auf ihre erbrachten Leistungen an
den betroffenen und sanierten Bauteilen eine
Gewährleistung von 5 Jahren. Die Gewährleistungsfrist
beginnt mit Abnahme der Leistungen der PS2G GmbH.
6.2 Mängelrechte des Auftraggebers
Die Mängelansprüche des Auftraggebers bestimmen sich
nach § 634 BGB, soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt wird. Die PS2G GmbH haftet nur für die
Beseitigung des bei der vereinbarten Schadensanalyse
(Ziffer 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
feststellbaren oder festgestellten Feuchteschadens und
dessen augenscheinlich sowie messtechnisch ermittelte
Ursache an der betroffenen Stelle. Die PS2G GmbH haftet
– außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten –
bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz,
soweit solche Ansprüche bestehen, nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung zur Erreichung des
Vertragszweckes notwendig ist.
7. Kündigung
7.1 Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit (sog. freie
Kündigung § 648 BGB) oder fristlos aus wichtigem Grunde
(§ 648a BGB) kündigen.
7.2 Kündigungsrecht des Auftragnehmers
Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung aus
wichtigem Grunde (§ 648a BGB).
7.3 Schriftform der Kündigung
Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform.
8. Verbraucherstreitbeilegung
Die PS2G GmbH weist daraufhin, dass sie weder bereit
noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9. Gerichtsstand
Sind Auftraggeber und die PS2G GmbH Vollkaufleute, gilt
der Sitz der PS2G GmbH als ausschließlicher
Gerichtsstand vereinbart.
10. Nebenabreden/Schlussbestimmungen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur,
wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Andere
als die sich aus dem Vertrag und den vorstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebende
Vereinbarungen sind zwischen den Vertragsparteien nicht
getroffen. Weitergehende oder abändernde
Vereinbarungen erhalten nur dann Gültigkeit, wenn diese
schriftlich festgehalten sind. Sollte eine Bestimmung des
Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der
Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch
die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht berührt. In
diesem Fall gelten Regelungen, welche die Parteien
vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die
Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.
Jetzt handeln, bevor der Schaden größer wird.
Feuchtigkeit wartet nicht.
Desto länger Sie warten, desto weiter
dringt sie in das Mauerwerk ein und
desto mehr Substanz wird dauerhaft geschädigt.
Anschrift
PS2G GmbH, Leerbachstr. 34
60322 Frankfurt am Main
Telefon
+49 151 205 709 52